Alles rund um Arbeitsunfähigkeit, Kündigung und Sozialversicherungen bei einer Krebserkrankung
Hast du Krebs und fragst dich, welche Auswirkungen das auf dein Berufsleben hat? Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für eine persönliche Beratung wende dich an deine kantonale Krebsliga.
Kündigung und Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähig: Bin ich vor einer Kündigung geschützt?
Was bedeutet arbeitsunfähig?
Arbeitsunfähig bedeutet, dass du aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kannst.
Wie bin ich vor einer Kündigung geschützt?
Prinzipiell gilt: Wenn du arbeitsunfähig bist, schützt dich das Gesetz für eine gewisse Dauer vor einer Kündigung durch deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber:
- 30 Tage im 1. Anstellungsjahr, nach der Probezeit;
- 90 Tage während des 2. bis zum 5. Anstellungsjahr;
- 180 Tage ab dem 6. Anstellungsjahr.
In deinem Arbeitsvertrag kann eine längere Dauer vereinbart sein. Lies daher deinen Arbeitsvertrag!
Kann meine Arbeitgeberin oder mein Arbeitgeber mir fristlos kündigen?
Deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber darf dir nicht fristlos kündigen, weil:
- du arbeitsunfähig bist oder
- deine Arbeitsleistung krankheitsbedingt nachlässt.
Was tue ich, wenn mir trotzdem gekündigt wird?
Die fristlose Kündigung ist missbräuchlich. Das bedeutet: Du kannst gegen diese Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben. Unter gewissen Bedingungen werden Betroffene von ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise ihrem Arbeitgeber mit bis zu sechs Monatslöhnen entschädigt.
Kann ich selbst kündigen, wenn ich arbeitsunfähig bin?
Du kannst selbst kündigen. Vorsicht! Lasse dich niemals zu einer Kündigung oder zu einer Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsvertrags drängen. Kündige erst, wenn du einen neuen, unterschriebenen Arbeitsvertrag hast.
Warum solltest du das tun?
Ohne einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet zu haben, könntest du unterschiedliche Schwierigkeiten haben:
- Die Arbeitslosenversicherung kann dein Arbeitslosengeld kürzen, weil du sich selbst entschieden hast zu kündigen.
- Das Krankentaggeld der kollektiven Krankentaggeld-Versicherung endet unter Umständen früher.
- Die Invalidenversicherung kann Zweifel daran haben, dass du aus gesundheitlichen Gründen kündigen musstest. Das könnte die IV-Rente beeinflussen.
Bekomme ich weiterhin einen Lohn, obwohl ich arbeitsunfähig bin?
Lies zuerst deinen Arbeitsvertrag:
- Welche Leistungen sind für mich vorgesehen?
- Hat deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber beispielsweise eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen?
- Prüfe, ob dein Arbeitsverhältnis einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) untersteht. Mit dem GAV könnten dir bessere Leistungen zustehen, als die gesetzlich geregelten. Möglicherweise erhältst du längere Zeit deinen Lohn, wenn du arbeitsunfähig bist. Ein GAV kann die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber auch verpflichten, eine Krankentaggeld-Versicherung abzuschliessen.
- Findest du keine Informationen in deinem Arbeitsvertrag oder im GAV? Dann ist deine Lohnfortzahlung gesetzlich geregelt. Sie hängt davon ab, wie lange du schon in deinem Betrieb beschäftigt bist. Die Gerichte haben drei Skalen festgelegt. Diese finden du beim Staatssekretariat für Wirtschaft, abgekürzt SECO (siehe unten).
Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erhältst du detaillierte Informationen über die Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Krankentaggeld-Versicherung: Was ist das?
Was ist eine Krankentagegeld-Versicherung?
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber schliessen für ihre Angestellten freiwillig eine Krankentaggeld-Versicherung ab. Diese Versicherung bezahlt ein Taggeld, wenn du krank bist.
Wieviel zahlt die Versicherung?
Oftmals zahlt die Versicherung maximal für 720 Tagen in einem Zeitraum von 900 aufeinanderfolgenden Tagen. Meistens erhalten Betroffene 80 Prozent ihres Lohnes. Lies in deinem Arbeitsvertrag nach, ob deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen hat.
Was ist, wenn für meine Arbeit ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt?
Ein GAV schreibt oft die Krankentaggeld-Versicherung vor. Dann erhältst du möglicherweise ein Krankentaggeld, wenn du arbeitsunfähig bist.
Wenn du unsicher bist, welche Leistungen du erhalten solltest, frage bei deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber nach.
Meine Rente reicht nicht zum Leben: Was tun?
Oft reichen die AHV-Rente oder IV-Rente nicht aus, um die Ausgaben des täglichen Lebens zu decken. Befindest du dich in einer solchen Situation? Dann kannst du Ergänzungsleistungen beantragen. Die Beraterinnen und Berater deiner kantonalen Krebsliga informieren dich gerne ausführlich.
Ergänzungsleistungen: Was ist das?
Das ist eine finanzielle Unterstützung des Kantons, in dem du wohnst. Diese kannst du bekommen, wenn deine Invalidenrente (IV-Rente) oder deine AHV-Rente nicht ausreicht, um deine nötigen Ausgaben zu bezahlen. Ergänzungsleistungen beanträgst du bei der kantonalen Stelle für Ergänzungsleistungen oder Überbrückungsleistungen. Diese Stelle befindet sich meistens bei der sogenannten Ausgleichskasse.
Mehr Infos zu Ergänzungsleistungen und wo du diese in deinem Kanton beantragen kannst, finden du auf der Webseite: ahv-iv.ch
Aber auch deine kantonale Krebsliga beantwortet Fragen zu den Ergänzungsleistungen.
Wann kann ich Ergänzungsleistungen beantragen?
Die Stelle für Ergänzungsleistungen prüft:
- Ist dein Einkommen durch die AHV- oder IV-Rente zu tief?
- Kannst du Ausgaben, wie beispielsweise die Miete, nicht bezahlen?
- Hast du noch Vermögen und wenn ja, wie hoch ist dein Vermögen?
Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du Ergänzungsleistungen erhalten. Dafür musst du ein Antragsformular ausfüllen und mehrere Belege beilegen, beispielsweise den Mietvertrag. Dein Anspruch wird dann geprüft. Die Entscheidung, ob du Ergänzungsleistungen bekommen oder nicht, dauert etwas Zeit.
Hast du Probleme mit dem Ausfüllen des Antrags? Dann lass dir von einer Beraterin oder von einem Berater deiner kantonalen Krebsliga helfen.
Auf der Webseite von Pro Infirmis findest du Beispiele, um besser zu verstehen, wann du Anspruch auf Ergänzungsleistungen hast.
Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?
Die jährlichen Ergänzungsleistungen werden anhand der voraussichtlichen Ausgaben berechnet. Die zuständige Stelle vergleicht die zu erwartenden Ausgaben mit den zu erwartenden Einnahmen. Anhand dessen berechnet sie deine Ergänzungsleistungen entsprechend deinen Bedürfnissen. Du erhältst die Ergänzungsleistungen jeden Monat. Zudem können dir auch unerwartete Ausgaben bezahlt werden. Diese können mit einer Krankheit oder einer Behinderung zusammenhängen. Für den Antrag auf unvorhergesehenen Auslagen benötigst du Belege.
Können sich Ergänzungsleistungen ändern?
In der Regel werden Ergänzungsleistungen am Jahresanfang berechnet.
Melde wichtige Änderungen deines Einkommens oder deiner Ausgaben sofort. Dann kann das Amt deine Ergänzungsleistungen neu berechnen.
Erhalte ich auch Sozialhilfe?
Die Sozialhilfe unterscheidet sich von den Ergänzungsleistungen. Die Sozialhilfe sichert das Existenzminimum zum Leben für dich und deine Familie. Hast du Fragen zur Sozialhilfe? Sprich mit einer Beraterin oder einem Berater deiner kantonalen Krebsliga.
Besuche die offizielle Webseite für Ergänzungsleistungen
Erklärende Videos, einen Leistungsrechner und weitere, häufig gestellte Fragen finden du bei der AHV/IV-Informationsstelle.
Weitere Informationen zu den oben beschriebenen Themen findest du in den Broschüren der Krebsliga «Arbeiten mit und nach Krebs» und dem Informationsblatt «Kündigungsschutz bei Krankheit: die Sperrfrist». Oder vereinbare einen Termin mit einer Beraterin oder einem Berater deiner kantonalen Krebsliga. Dort erhältst du persönliche und kompetente Unterstützung.