Das Wichtigste zur Patientenverfügung und zum Vorsorgeauftrag

Mit einer Patientenverfügung und einem Vorsorgeauftrag kannst du deinen Willen festlegen. In diesen Dokumenten bestimmst du, wer deine Interessen vertritt und wie. Dieser Wille gilt erst, wenn du nicht mehr entscheiden kannst. Urteilsunfähigkeit tritt beispielsweise bei dauernder Bewusstlosigkeit oder schwerer Demenz auf.

Krebsliga Schweiz

22. Juli 2025

Drei Personen an einem Schreibtisch: Eine hält einen Stift und deutet auf Papiere, während zwei andere zuhören. Dokumentenmappen und ein Tablet liegen auf dem Tisch. Alle tragen Business-Kleidung, was auf ein professionelles Meeting oder eine Beratung schließen lässt.
Bestimme heute, wer morgen für dich entscheidet – mit einer Patientenverfügung sorgst du rechtzeitig vor. (Symbolbild: Adobe Stock)

Um für den Fall vorzusorgen, dass du einmal nicht mehr entscheiden kannst, gibt es zwei Möglichkeiten. Du kannst eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag erstellen. Je nach Bereich, den du regeln willst, musst du eine Patientenverfügung oder einen Vorsorgeauftrag aufsetzen.

In der Patientenverfügung beschreibst du, wie du betreut, gepflegt und durch die Ärztin oder den Arzt behandelt werden möchtest.

Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmst du, welche Person für dich als Stellvertreter:in handeln soll. Du schreibst im Vorsorgeauftrag auf, bei welchen Angelegenheiten diese Person dich vertreten darf. Das können diese Bereiche sein:

  • Einkommen und Vermögen
  • Zahlungsverkehr
  • rechtliche Vertretung
  • Vertragsangelegenheiten
  • medizinische Behandlung
  • Alltagshilfe

Was ist die Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung beschreibt deine Ansichten zu Gesundheit und Krankheit. Sie enthält medizinische Anweisungen und legt fest, welche Behandlungen du erlaubst oder ablehnst, falls du nicht mehr entscheiden kannst.
Anders als beim Vorsorgeauftrag musst du nicht volljährig sein, um sie zu erstellen. Urteilsfähigkeit ist ausreichend.

Was ist der Vorsorgeauftrag?
Im Vorsorgeauftrag schreibst du auf, wer dich vertreten soll, wenn du urteilsunfähig bist. Ein Vorsorgeauftrag ist notwendig, wenn du finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten regeln willst.
Eine finanzielle Angelegenheit ist beispielsweise das Bezahlen deiner Rechnungen. Dieser Teil des Vorsorgeauftrags nennt man Vermögenssorge.

Eine rechtliche Angelegenheit ist es beispielsweise, den Vertrag für das Pflegeheim abzuschliessen. Dieser Teil des Vorsorgeauftrags nennt man Vertretung im Rechtsverkehr.

Du kannst auch aufschreiben, wie du betreut, gepflegt und durch die Ärztinnen und Ärzte behandelt werden willst. Du kannst im Vorsorgeauftrag auch auf deine Patientenverfügung hinweisen. Diesen Teil des Vorsorgeauftrages nennt man Personensorge.

Du kannst Aufgaben beschreiben. Beispielsweise dass dein Auto verkauft werden soll, um die Anzahlung für das Pflegeheim bezahlen zu können.

Welche Form müssen die Dokumente haben?
Das Schreiben einer Patientenverfügung oder eines Vorsorgeauftrags ist schwierig. Um Fehler zu vermeiden, sollten du dich von einer Fachperson beraten lassen. Deine Krebsliga vor Ort hilft dir, eine Beratung zu finden.

Für einen gültigen Vorsorgeauftrag schreibe das Dokument komplett mit der Hand, inklusive Datum und Unterschrift. Oder tippe es und lasse es dann von einem Notar beglaubigen.

Damit ein Vorsorgeauftrag gültig ist, musst du urteilsfähig und volljährig sein (handlungsfähig).

Eine Patientenverfügung muss auch schriftlich, datiert und unterschrieben sein. Im Unterschied zum Vorsorgeauftrag musst du sie nicht selbst schreiben. Du kannst eine Vorlage verwenden und unterschreiben. 

Im Internet gibt es Vorlagen für Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen zum Herunterladen oder Bestellen. Die Patientenverfügung der Krebsliga findest du im Krebsliga-Shop. Damit eine Patientenverfügung gültig ist, musst du urteilsfähig, aber nicht volljährig sein.

Wo soll ich den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung aufbewahren?
Wenn deine Dokumente im Notfall nicht gefunden werden, sind ein Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung nutzlos. Es ist wichtig, dass der Aufbewahrungsort bekannt ist. Du kannst den Ort für deinen Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt melden. Diese Meldung ist zu empfehlen.

Gib einer Person, die du im Dokument als deine:n Vertreter:in im Notfall benannt hast, eine Kopie. Deine Patientenverfügung solltest du beim Hausarzt und bei deinen Vertrauenspersonen hinterlegen.

Es ist eine gute Idee, eine Karte mit den Namen und Telefonnummern dieser Personen in deinem Portemonnaie zu haben.

Wen kannst du als Vertreter, Vertreterin beauftragen?
Du kannst jede Person über 18 Jahre als deinen Vertreter ernennen. Es ist gut, zwei Vertreter bei einer Patientenverfügung zu benennen. Es ist auch gut, wenn diese Personen beim Erstellen dabei sind.

Wähle Personen, denen du vertraust und die der Aufgabe gewachsen sind. Diese Personen müssen das Dokument nicht unterschreiben.

Bei einem Vorsorgeauftrag kannst du auch eine Firma, wie eine Anwaltskanzlei, als Vertreter wählen.

Wie lange sind Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag gültig?
Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag gelten, wenn du urteilsunfähig bist. Wenn du deine Urteilsfähigkeit zurückgewinnst, verlieren beide Dokumente ihre Gültigkeit.

Was passiert, wenn weder Vorsorgeauftrag noch Patientenverfügung vorliegen?
Wenn du urteilsunfähig bist und keinen Vorsorgeauftrag und keine Patientenverfügung hast, gilt Folgendes:

  • Ehepartner:innen oder eingetragene Partner:innen dürfen dich bei bestimmten Aufgaben vertreten. So darf er/sie beispielsweise deine Post öffnen und mit dem Pflegeheim abrechnen. Dies gilt jedoch nur, wenn der/die Partner:in zusammenleben oder sich regelmässig unterstützen.
  • Das Gesetz legt fest, wer dich in medizinischen Angelegenheiten vertreten darf. Das sind der/die (Ehe-)Partner:in, Personen aus dem gemeinsamen Haushalt (zum Beispiel ein:e Konkubinatspartner:in), deine Kinder, Eltern, Geschwister und Enkel. Voraussetzung ist ein regelmässiger Kontakt. In dringenden Fällen dürfen Ärztinnen und Ärzte selbst entscheiden.