Wie gehen Leistungserbringende am besten mit digitalen Patient:innendaten um?
Patient:innen erhalten immer mehr Optionen, um ihre Daten mit Fachpersonen zu teilen. Was bedeutet das für die Leistungserbringenden? Hier sind unsere Empfehlungen.
Mit dem Compassana Med Cockpit können Leistungserbringende mit Zustimmung der Patient:innen Gesundheitsdaten wie Arztberichte, Medikamentenlisten und Laborwerte einsehen. Während der Entwicklung wurden Rückmeldungen von unseren Partner:innen santé24 und Medbase sowie das Feedback von Jurist:innen berücksichtigt, um das Produkt praxisnah und rechtssicher zu gestalten. Daraus entstanden diese Empfehlungen:
1. Muss ich als Ärztin oder Arzt alle mit mir geteilten Informationen und Dokumente im Compassana Med Cockpit berücksichtigen?
Haben Fachpersonen über das Compassana Med Cockpit Einsicht in die Daten ihrer Patient:innen, dann teilen beide die gleiche Sicht auf die digitalen Gesundheitsdaten. Es bleibt Teil der ärztlichen Sorgfaltspflicht, diese Informationen in die Behandlung einzubeziehen, so wie es im konkreten Fall medizinisch sinnvoll erscheint.
2. Was passiert, wenn ich eine wichtige und spezifische Information übersehen habe?
Die ärztliche Sorgfaltspflicht variiert je nach Fall und den konkreten Umständen. Wichtig sind die zum Zeitpunkt der Behandlung verfügbaren Informationen und der Stand der medizinischen Forschung sowie die Berücksichtigung aller Anhaltspunkte, die sich aus dem Dialog mit den Patient:innen ergeben. Dies gilt ganz allgemein sowohl für Tele- als auch für Live-Medizin in Praxis oder Spital.
3. Müssen alle verfügbaren digitalen Dokumente studiert werden?
Es ist ratsam, aktuelle Informationen der vergangenen sechs bis acht Wochen anzusehen. Je nach Gesundheitszustand, Beschwerden und bisherigem Behandlungsverlauf können auch ältere Daten hilfreich sein.
4. Stehen Patient:innen in der Pflicht, mir wesentliche Informationen zu ihrem Gesundheitsstatus zugängig zu machen?
Patient:innen können sich nicht darauf beschränken, einfach alles hochzuladen. Sie können nicht davon ausgehen, dass alles in ihrem digitalen Konto schon gelesen und studiert worden ist. Der Behandlungserfolg hängt entscheidend davon ab, dass Patient:innen relevante und aktuelle Informationen von sich aus bereitstellen und aktiv im Gespräch mit den Leistungserbringenden mitwirken.
5. Woher wissen Patient:innen über ihre Mitwirkungspflicht Bescheid?
Nutzende der Compassana App werden in ihrem eigenen Interesse in den Nutzungsbedingungen aktiv auf diese Mitwirkungspflicht hingewiesen. Denn nur mit der aktiven Mitwirkung der Patient:innen lässt sich ein möglichst lückenloses Bild ihrer gesundheitlichen Situation entwickeln, das den Behandlungserfolg fördert. Im persönlichen Gespräch ist auf die Mitwirkungspflicht aufmerksam zu machen und diese den Patient:innen inhaltlich zu erklären.
6. Was geschieht, wenn ein:e Patient:in ein Dokument nach der Konsultation löscht?
Die digitale Bereitstellung von Patienteninformation via Compassana ändert grundsätzlich nichts an der Ärztlichen Dokumentations- und der Sorgfaltspflicht und der Nutzung der eigenen Werkzeuge und etablierten Informationssysteme dafür. Der Zugriffsverlauf wird dabei protokolliert und nachvollziehbar dokumentiert.
Diese Empfehlungen entstanden während der Entwicklung des Compassana Med Cockpits und spiegeln die aktuelle Rechtslage und den Stand der Technologie wider. Jede Gesundheitsorganisation und alle Leistungserbringenden können und sollten eigene interne Empfehlungen festlegen.
Wir behalten uns daher Änderungen und Verbesserungen vor und freuen uns über Ihre Meinung und Anregungen.
Schreiben Sie uns eine Nachricht per Kontaktformular oder via E-Mail an info@compassana.ch.